1. Mahnung (Kontoauszug) 10.-
2. Mahnung 20.-
3. und letzte Mahnung 50.-
Die Mahnspesen sind in jedem Fall geschuldet ab dem Tag, an dem die Mahnung datiert ist. Sollte eine Zahlung ohne Mahnspesen eingehen, benötigen wir einen Beleg, dass die Zahlung vor der 1. Mahnung ausgeführt wurde, ansonsten gelten die Mahnspesen als geschuldet.
Nach der 3. und letzten Mahnung (mit einer letzten Zahlungsfrist von 3 Tagen) wird die Rechnung dem Betreibungsamt übergeben, und Ihnen entstehen massive Mehrkosten (z.B. Bearbeitungskosten etc.)
Diese AGBs gelten sowohl für Reinigungsaufträge als auch für Freelancer/ Schulungsaufträge ab der Auftragserteilung! Mit der Annahme unserer Offerte gelten die AGBs als akzeptiert!
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit geändert werden, ohne dass die bestehenden Vertragspartner besonders informiert werden müssen.
Walliswil-Bipp, Sonntag, 11.02.2018, ersetzt alle früheren Versionen!
Güschelstrasse 2,
3380 Walliswil-Bipp,